Infos zur Rekonvaleszenten-Blutplasmaspende im Hinblick auf die Anti-Doping-Regularien
Die Nationale Anti-Doping Agentur NADA hat uns in einer E-Mail vom 27. April 2020 auf folgende Informationen zur Rekonvaleszenten-Blutplasmaspende im Kontext der Virusinfektionen mit dem SARS-CoV2-Erreger aufmerksam gemacht.
(Zitat aus der E-Mail:)
Einige Kliniken und Blutspendezentren rufen derzeit genesene Patientinnen und Patienten nach einer Virusinfektion mit SARS-CoV-2 dazu auf, sich als Blutplasmaspenderinnen und Blutplasmaspender zu registrieren. Sogenanntes Rekonvaleszenten-Plasma kann in klinischen Studien oder bei individuellen Heilversuchen zur Behandlung von akut erkrankten COVID-19-Patienten eingesetzt werden. Sollten Athletinnen und Athleten sich mit dem Virus infiziert haben und nach ihrer Genesung in Erwägung ziehen, ihr Blutplasma zu spenden, muss folgendes im Rahmen des Anti-Doping-Regelwerks beachtet werden:
Die Rückführung von Blutbestandteilen, wie sie üblicherweise bei einer Blutplasmaspende durchgeführt wird, ist nach dem Dopingreglement der WADA (The World Anti-Doping Code. The 2020 Prohibited List. International Standard. 1.1.2020) innerhalb sowie außerhalb von Wettkämpfen verboten. Manchmal werden im Rahmen einer Blutplasmaspende zudem intravenöse Infusionen verabreicht. Intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von mehr als 100 ml innerhalb eines Zeitraums von 12 Stunden stellen, auch wenn die verabreichte/n Substanz/en erlaubt ist/sind, eine nach dem Dopingreglement der WADA (The World Anti-Doping Code. The 2020 Prohibited List. International Standard. 1.1.2020) verbotene Methode dar, es sei denn, sie werden rechtmäßig im Zuge von Krankenhausbehandlungen, chirurgischen Eingriffen oder klinischen diagnostischen Untersuchungen verabreicht.
Athletinnen/Athleten, die einem Testpool angehören, müssen vor der Verabreichung intravenöser Infusionen außerhalb der oben genannten Ausnahmen und vor der Rückführung von Blutbestandteilen eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) bei der NADA beantragen.
Wir bitten daher alle Testpool-Athletinnen und -Athleten, die eine Blutplasmaspende in diesem Rahmen planen, sich zur Beantragung einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung mit unserem Ressort Medizin per E-Mail unter oder telefonisch unter 0228-81292-132 in Kontakt zu treten.
Wir wissen, dass die NADA sicher nicht die erste Anlaufstelle in dieser Situation ist. Um Fehler und mögliche Verstöße gegen das Anti-Doping-Regelwerk zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Athletinnen und Athleten über diese Regelung Bescheid wissen und sich unbedingt vor einer Blutplasmaspende an das Ressort Medizin der NADA wenden.
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