Unfallversicherung
Die meisten Besucher von (sportmedizinischen) Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sind über die Verwaltungs-BG unfallversichert. Diese Versicherung umfasst sowohl den Weg zur und von der Veranstaltung als auch während der Veranstaltung.
Versichert sind folgende Personengruppen:
- Es muss sich um angestellte Personen (Ärzte) handeln.
- Die Veranstaltung muss von einem deutschen Gremium im Namen oder Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention e.V. oder ihrer Landesverbände organisiert und durchgeführt werden. Die Veranstaltung kann dabei auch im Ausland stattfinden
Nicht unfallversichert über die Verwaltungs-BG sind:
- Niedergelassene Ärzte, und
- solche Angestellte, die von ihrem Arbeitgeber zum Besuch der Veranstaltung aufgefordert wurden und/oder dafür Urlaub oder Geld zur Kostendeckung erhalten. Diese angestellten Ärzte sind dann über die BG des Arbeitgebers versichert (meist BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege).
Alle Unfälle, die bei Veranstaltungen der DGSP und ihrer Landesverbände geschehen, müssen auf den entsprechenden Formularen der Verwaltungs-BG (VBG) vorgenommen werden.
Diese sind anzufordern und nach Ausfüllen wieder einzusenden bei der
Verwaltungs-BG, Hauptverwaltung, 22281 Hamburg
unter der bundesweit einheitlichen
Schadens-Nr. der DGSP: 89/0034/6272.
Einen Durchschlag des Unfall-Meldebogens bitte stets an die übersenden!